Der Deutsche Bundestag hat sich für die Verbesserung der Pflege und den Ausbau der Palliativmedizin eingesetzt.

Sterben und Sterbebegleitung

18. Februar 2016

In den vergangenen Monaten haben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sehr intensiv mit dem schwierigen Themenkomplex „Sterben und Sterbebegleitung“ beschäftigt. In mehrstündigen Debatten hat sich das Parlament mit der Frage auseinander gesetzt, inwiefern Gesetze und der Staat in diesen sehr individuellen und persönlichen Abschnitt des Lebens eingreifen dürfen.

Weitgehende Einigkeit bestand und besteht darüber, dass möglichst niemand Schmerzen zum Ende seines Lebens haben soll. Die heutigen Möglichkeiten der Schmerztherapie können diesen Wunsch in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle nachkommen. Allerdings sind die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung nicht flächendeckend ausgebaut und finanziert. Darüber hinaus sterben in Deutschlands Krankenhäusern jährlich rund 400.000 Menschen, während lediglich 15 % der Häuser über eine Palliativstation verfügen. Dies soll das im November verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz verändern. Es garantiert eine bessere finanzielle Ausstattung der ambulanten und stationären Hospizdienste, beispielsweise durch eine Übernahme von Sachkosten um etwa weite Anfahrtswege in dörflichen Regionen zu ermöglichen. Auch werden Zuschüsse deutlich erhöht, Beratungsangebote für gesetzlich Krankenversicherte verbessert und Krankenhäuser durch Zusatzentgelte motiviert, ihre Angebote der Palliativmedizin auszubauen.

Diese Maßnahmen sollen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Sterben ermöglichen. Dennoch gibt es bei einigen Menschen den Wunsch, ihrem Leben aus den verschiedensten Gründen ein Ende zu setzen. Daraus haben findige Geschäftsleute und Vereine ein Geschäft gemacht. Diese Vorstellung empfinde nicht nur ich als unerträglich. Eine große Mehrheit des Deutschen Bundestages hat daher fraktionsübergreifend einem Gesetz zugestimmt, welches die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Wichtig ist hierbei, dass dieses neue Gesetz nicht den Suizid oder die Teilnahme daran unter Strafe stellt und auch nicht den Arzt oder Hospizmitarbeiter kriminalisieren möchte. Besonders letzteres wurde durch das zuvor verabschiedete Hospiz- und Palliativgesetz unterstrichen. Vielmehr geht es darum, den Menschen ein schmerzfreies Sterben in gewohnter Atmosphäre und in Selbstbestimmung zu ermöglichen. Ein „Geschäftsmodell Tod“ darf es nicht geben!

Wir Mitarbeiter der Bundestagsabgeordneten haben den Entscheidungsprozess der vergangenen Monate sehr ausführlich begleitet. Ich persönlich habe mich wohl noch nie so intensiv und aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Themen Sterben und Tod beschäftigt. Im Nachhinein sehe ich diesen Prozess als große Bereicherung und kann jedem nur nahelegen, sich einmal die Zeit und Ruhe dafür zu nehmen – auch wenn es nicht leicht fällt und es bei weitem angenehmere Themen gibt. Ich zumindest habe viel über mich und mein Leben gelernt.

Marian

Der Autor: Marian Meyer – wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Ingrid Pahlmann MdB und Mitglied im Rat der Gemeinde Müden (Aller)